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Bei der Diskussion zum Umgang mit
Legionellosen in Deutschland wurden zuletzt
richtungweisende Entscheidungen getroffen.
Nach Billigung des Gesetzes zur Änderung des
Infektionsschutzgesetzes durch den Bundesrat1
sind Krankenhäuser und andere medizinische
Einrichtungen verpflichtet, wirksame
Maßnahmen gegen resistente Erreger und zur
Infektionsvermeidung zu treffen. Diese
Maßnahmen sind am Stand der medizinischen
Wissenschaft zu orientieren, genauer: an den
Empfehlungen der Kommission für
Krankenhaushygiene und Infektionsprävention
(KRINKO) sowie
den Empfehlungen der neuen Kommission
Antiinfektiva, Resistenz und Therapie am
Robert Koch-Institut (Kommission ART). Beide
halten in sensiblen Bereichen, insbesondere
in Krankenhaus-Risikobereichen, eine
zuverlässige vorbeugende Strategie für
geboten.
Eine zweite, ebenfalls richtungweisende
Entscheidung zum Thema Legionellen wurde vom
Bundesrat im November 2010 mit dem Beschluss
zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TWVO)
getroffen. Danach müssen Betreiber von
Hausinstallationen für eine regelmäßige
Untersuchung ihrer Anlage auf Legionellen
sorgen, wenn sie Wasser für die
Öffentlichkeit bereitstellen oder unter
bestimmten Voraussetzungen der
Trinkwasserinstallation gewerblich tätig
sind. Insbesondere wurde hier die
Verpflichtung festgeschrieben, bei
Überschreitung eines technischen
Maßnahmewerts von 100 koloniebildenden
Einheiten pro 100 ml Wasser eine
Ortsbesichtigung durch das zuständige
Gesundheitsamt und eine Gefährdungsanalyse
zu veranlassen.
Die Rationale für diese Entscheidungen zum
Umgang mit Legionellosen haben führende
Experten aus Deutschland im Rahmen eines
Fachgesprächs gegeben, das im
Bundesgesundheitsblatt ausführlich
dokumentiert wurdei. Das
Fachgespräch wurde auf Anregung des
Bundesministeriums für Gesundheit initiiert
und vom Umweltbundesamt in Zusammenarbeit
mit dem Robert Koch-Institut realisiert. Die
Zielsetzung war eine wissenschaftliche
Standortbestimmung zu Legionelleninfektionen
in Deutschland und die Entwicklung von
Vorschlägen für verbesserte Strategien zur
Vermeidung dieser Infektionen und deren
Folgen2.
Hintergrund dieser Standortbestimmung ist,
dass die Legionellose in Deutschland wie
auch in anderen entwickelten Ländern die
wichtigste spezifische wasserassoziierte
Infektionskrankheit ist. Trotz intensiver
Diskussionen der Fachleute konnte jedoch in
Deutschland zunächst kein Konsens für eine
einheitliche Strategie zur Eindämmung von
Legionelleninfektionen gefunden werden. Dies
galt allgemein und insbesondere auch für
Präventionsstrategien im besonders
problematischen Krankenhausbereich. Die
Kernfrage war hier: Soll zur
Risikoregulierung auf die proaktive
Vermeidung von Infektionen gesetzt werden?
Oder ist bei einer vermeintlich seltenen
Infektionskrankheit ein reaktiver Ansatz
sinnvoll, bei dem die verfügbaren Mittel
z.B. überwiegend in eine intensivere
Diagnostik investiert werden? Mit der
Benennung eines orientierenden technischen
Maßnahmewertes von 100 KBE/100 ml Wasser
wurde nun der proaktive Ansatz deutlich
gestärkt.
Epidemiologie von Legionellosen in
Deutschland: Wie groß ist das Problem?
Seit Einführung der Meldepflicht für
Legionellosen wurden vom Jahr 2001 bis zum
Jahr 2009 insgesamt 3.672 Fälle gemeldet.
Dabei wurde über die Jahre im Wesentlichen
ein kontinuierlicher Anstieg der Meldefälle
registriert. Der aktuelle Wert von etwas
mehr als 500 gemeldeten Fällen im Jahr 2009
würde einer Inzidenz von 6,1/100.000
entsprechen, wie B. Brodhun und U.
Buchholz berichteten. Als mittlere
Letalitätsrate bei Patienten mit
Legionellose wurde seit dem Jahr 2001 ein
Wert von 6,5 % ermittelt; im Jahr 2009 wurde
eine Letalität von 7 % dokumentiert.
Bei der Suche nach den Infektionsquellen
wurde in etwa der Hälfte aller Fälle ein
Kontakt mit Legionellen im privaten Umfeld
der Betroffenen verantwortlich gemacht (49,6
%). Hier konnte jedoch nicht unterschieden
werden, ob die Infektion aus der häuslichen
Trinkwasserinstallation erworben wurde oder
aus wasserführenden Systemen außerhalb der
Wohnung, z.B. in Sporthallen, Schwimmbädern
(Whirlpools) oder anderen öffentlichen
Einrichtungen. Als weitere Infektionsquellen
wurden in 33,2 % der Fälle Hotels oder
andere Reiseunterkünfte angegeben; in 13,6 %
der Fälle war die Legionellose in Verbindung
mit einem Krankenhausaufenthalt aufgetreten.
Dabei ist von epidemiologischer Bedeutung,
dass die nosokomial erworbenen vs. den
ambulanten (im privaten Bereich) erworbenen
Legionellosen nur etwa ein Achtel aller
Fälle ausmachten, jedoch mit einer
vergleichsweise hohen Letalität von 11,2 %
verbunden waren. Im Krankenhaus befindliche
Patienten waren im Vergleich zu ambulanten
Patienten zudem signifikant häufiger
männlich, hatten ein höheres Lebensalter und
zeigten häufiger eine Hyponatriämie.
Legionellen in Deutschland: Meldedaten
entsprechen nicht der Realität
Wie H. von Baum und C. Lück
betonten, geben diese offiziellen Meldedaten
zu Legionellosen in Deutschland nicht die
Realität wider. Validen und repräsentativen
Daten aus dem Kompetenznetzwerk „Ambulant
erworbene Pneumonie (CAPNETZ)“ zufolge ist
stattdessen von einer deutlichen
Untererfassung der Legionellosen auszugehen:
In dieser Untersuchung von 5.238 Patienten
mit ambulant erworbener Pneumonie wurden
Legionellen in fast 4 % der Fälle als
Verursacher der Pneumonie identifiziert.
Diesen Zahlen zufolge muss in Deutschland
jährlich mit 15.000 bis 30.000 sporadischen
Legionellenpneumonien gerechnet werden – was
einer jährlichen Inzidenz von 18,2 -
36,4/100.000 Einwohnern entspricht. Damit
wird deutlich, dass der überwiegende Teil
der Legionellosen in Deutschland nicht
diagnostiziert und erfasst wird. In
Anbetracht der hohen Dunkelziffer sei nicht
auszuschließen, dass sogar kleinere
Ausbrüche von Legionellosen unbemerkt
bleiben.
Mit Blick auf Konzepte zur Vermeidung von
Legionellosen lässt sich anführen, dass in
der Bevölkerung eine Risikopopulation mit
höherem Ansteckungsrisiko existiert. Dies
sind Patienten im höheren Lebensalter,
insbesondere bei Vorliegen einer
Grunderkrankung, sowie Patienten mit
geschwächtem Immunsystem. Das höhere
Infektionsrisiko für bestimmte Gruppen
sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen,
dass virulente Legionellenstämme auch bei
Personen ohne typische Risikofaktoren eine
Legionellose hervorrufen können. Bei den in
der Umwelt nachgewiesenen Isolaten und bei
Isolaten aus dem Krankenhaus hat jeweils
Legionella pneumophila den größten Anteil,
wobei die Serogruppe 1 am häufigsten
vertreten ist. Auf der Basis der
epidemiologischen Daten wird hier für MAb
3-1-positive Stämme eine signifikante
Virulenz vermutet. Andere Stämme haben
aufgrund einer geringeren Virulenz
möglicherweise nur eine geringe klinische
Bedeutung. Dabei werden die molekularen
Ursachen für die Unterschiede bei der
Virulenz bislang nur in Ansätzen verstanden
und müssen weiter erforscht werden.
Bei ambulant erworbenen Pneumonien immer
an Legionellen denken
Zur Diagnostik von Patienten mit Verdacht
auf Legionellenpneumonie wird in Deutschland
in etwa zwei Drittel der Fälle der
Urin-Antigen-Test angewendet. Der Test hat
wegen seiner Einfachheit und Schnelligkeit
hohe praktische Bedeutung, ist jedoch mit
dem Nachteil behaftet, dass er Stämme der
Serogruppen 2 - 14 von Legionella
pneumophila nicht erfasst. Weil diese im
Krankenhaus häufige Verursacher von
Legionellosen sind, liegt die Sensitivität
des Urin-Antigen-Tests bei nosokomial
erworbenen Infektionen bei lediglich 50 %.
Ein negativer Antigennachweis schließt
demnach eine Legionellose nicht aus und
erfordert bei bestehendem klinischem
Verdacht zusätzliche Diagnoseverfahren.
Vergleichsweise selten werden die Serologie
(in ca. 12 – 14 % der Verdachtsfälle) und
der Nukleinsäurenachweis (in ca. 11 - 13 %
der Verdachtsfälle) eingesetzt. Mit einem
Anteil von lediglich 4,4 % an allen
Verdachtsfällen wird der aufwändigere
Kulturnachweis von Legionellen inzwischen
nur noch sporadisch eingesetzt. Dies wird
von den Experten bedauert, da dieses
Verfahren eine umfassende Identifizierung
der Legionellenspezies ermöglicht. In
Verbindung mit der molekularen
Feintypisierung lassen sich Stämme
vergleichen, die in Patienten und in deren
Umgebung gefunden werden. Der Kulturnachweis
hat damit eine hohe Bedeutung bei der
Identifikation von Infektionsquellen im
Umfeld betroffener Patienten.
Die hohe Bedeutung einer besseren Datenlage
und Surveillance zum Vorkommen von
Legionellosen außerhalb von Krankenhäusern
wurde als wesentliche Erkenntnis des
Fachgespräches ausdrücklich betont. B.
Schäfer, B. Brodhun, N. Wischnewski und
I. Chorus unterstrichen in diesem
Zusammenhang, dass bei jeder ambulant
erworbenen Pneumonie diagnostisch immer eine
Infektion mit Legionellen in Betracht
gezogen werden sollte. Sie wiesen explizit
darauf hin, dass Untersuchungsaufträge zur
Legionellendiagnostik in der
niedergelassenen Arztpraxis budgetneutral
sind, wenn sie mit der dafür vorgesehenen
Kennnummer 32006 gekennzeichnet werden.
Erkrankungsfälle auch bei geringer
Legionellenkonzentration
Ein grundlegendes Problem bei der
Überwachung von Legionellen ist, dass
Erkrankungsfälle zum Teil auch dann
auftreten, wenn im Wasser der
Hausinstallation nur geringe
Legionellenkonzentrationen messbar sind.
Aufgrund dieses Dosis-Wirkungsparadoxons
lässt sich bis heute keine Aussage darüber
treffen, ab welcher Konzentration
Legionellen in Trinkwasserinstallationen
krankheitsrelevant sind. Somit existiert
kein wissenschaftlich begründeter unterer
Grenzwert, ab dem ein Infektionsrisiko
sicher ausgeschlossen werden kann. Für
dieses Phänomen werden von Schäfer
und Mitautoren zwei mögliche Erklärungen
angeführt: Zum einen können die Resultate
punktueller, zum Teil retrospektiver
Probenahmen gravierend von der tatsächlichen
Exposition zum Infektionszeitpunkt
abweichen. Zum anderen gibt es Hinweise,
dass Legionellen an verschiedenen Punkten
ihres Vermehrungszyklus unterschiedlich
infektiös sind. Beispielsweise wird
vermutet, dass in Amöben lebende Legionellen,
bzw. Legionellen, die unmittelbar aus Amöben
freigesetzt werden, eine besonders hohe
Virulenz aufweisen. Nach Einschätzung der
Experten ist nicht zu erwarten, dass in
absehbarer Zeit praktikable Methoden
verfügbar werden, mit denen diese variable
Virulenz von Legionellen in Trinkwasser im
Sinne einer zuverlässigen Prävention
eingeschätzt werden kann.
Surveillance im Krankenhaus und
öffentlichen Gebäuden
Trotz dieser unklaren
Dosis-Wirkungs-Beziehung zeigen
Untersuchungen zur Trinkwasser-Hygiene, dass
hohen Erkrankungsraten in den meisten Fällen
ein starker Legionellenbefall zugrunde
liegt. Die in Konsequenz angestrebte
deutliche Begrenzung des
Legionellenwachstums ist insbesondere dann
häufig erfolgreich, wenn gute technische
Standards eingehalten werden, wie W.
Hentschel und U. Heudorf anhand
einer Studie zur Trinkwasseruntersuchung des
Stadtgesundheitsamtes Frankfurt am Main
berichteten. Aufschlussreich war in dieser
Untersuchung von mehr als 1.000 öffentlichen
Gebäuden ein Vergleich der
Legionellenkonzentration mit den in den
Trinkwasserinstallationen nachgewiesen
Mängeln: Während in technisch mangelfreien
Anlagen in 93 % der Fälle der Befund „nicht
nachweisbar in 100 ml“ erhoben wurde, war
das Auftreten technischer Mängel mit zum
Teil gravierenden Legionellenkontaminationen
verbunden. Hier deutete die Auswertung von
413 Warmwasserablaufproben (gepaart mit den
technischen Überprüfungsergebnissen) sogar
an, dass die Kontamination mit Legionellen
umso stärker war, je mehr technische Mängel
in der Anlage identifiziert wurden. Da das
DVGW-Arbeitsblatt W 551 ebenfalls auf der
Beobachtung basiert, dass eine technisch
einwandfreie Haustechnik mit überwiegend
geringen Legionellenkontaminationen
einhergeht, wird mit diesen Befunden auch
die Richtigkeit des W 551-Ansatzes
unterstrichen.
Allgemein anerkannte Regeln der Technik:
Wirksam zur Begrenzung des
Legionellenwachstums
Insgesamt wird heute auf der Basis von
umfangreicher praktischer Erfahrung davon
ausgegangen, dass eine konsequente Anwendung
der allgemein anerkannten Regeln der Technik
(aaRdT) das Legionellenwachstum in
Trinkwasserinstallationen wirksam begrenzt.
Dies gilt in Hinblick auf die Planung und
Inbetriebnahme einer Trinkwasseranlage
ebenso wie für die Durchführung von
Präventionsmaßnahmen nach Überschreiten des
technischen Maßnahmewerts von 100 KBE/100 ml
Wasser. In Verbindung mit den Empfehlungen
aus dem Regelwerk W 551 wird die Einhaltung
dieses technischen Maßnahmewerts aus Sicht
der Trinkwasserhygiene als ausreichend
angesehen. Einen Sonderfall stellt hier
jedoch der Krankenhausbereich dar, für den
wegen der vergleichsweise höheren
Infektanfälligkeit der Patienten höhere
Sicherheitsstandards gefordert werden.
Vereinfacht ausgedrückt gilt hier die
Vorgabe: Krankenhaushygiene =
Trinkwasserhygiene + X.
Es ist wichtig zu verstehen, dass der
technische Maßnahmewert von 100 KBE/100 ml
Wasser einen pragmatischen orientierenden
(nicht evidenzbasierten) Marker für die
Produktqualität des Wassers darstellt. Auch
wenn ein Erreichen dieses Grenzwertes
bereits nicht mehr akzeptabel ist, sollen
Überschreitungen nicht schematisch zu
Sanierungsaufforderungen durch die
zuständigen Überwachungsbehörden führen, wie
betont wurde. Vielmehr stellt eine solche
Situation zunächst einen unmittelbaren
Auslöser für eine situationsspezifische
Gefährdungsanalyse dar, die weiteren
Aufschluss über die zugrunde liegende
Problematik geben kann. Ein eventuell
erforderlicher Sanierungsbedarf ist somit
erst aus den Ergebnissen der
Gefährdungsanalyse abzuleiten.
Rechtliche
Voraussetzungen/Präventionsstrategien
Für die Praxis ist von besonderer Bedeutung,
dass die geänderte Trinkwasserverordnung
Betreiber von öffentlichen und vielen
gewerblich genutzten
Trinkwasserinstallationen zu regelmäßigen
Untersuchungen der Anlagen auf hygienische
Unbedenklichkeit verpflichtet. Dies bedeutet
unter anderem, dass Betreiber von
Trinkwasserinstallationen bei Erkrankungen
und/oder Todesfällen, die durch Legionellen
verursacht wurden, vor Gericht die
Einhaltung der Sorgfaltspflicht belegen
müssen, erklärten A. Gollnisch und
C. Gollnisch. Entsprechend den Befunden
zum Auftreten von Legionellenkontaminationen
gilt diese als erfüllt, wenn bei der
Planung, bei der Inbetriebnahme und im
Betrieb die bereits erwähnten aaRdT
eingehalten wurden. Da die Umsetzung häufig
mangelhaft erfolgt bzw. die Vorgaben nicht
ausreichend bekannt sind, wird ein Bedarf
zur Notwendigkeit von Schulung und
Aufklärung gesehen, der unter anderem auch
die Maßnahmen zur Desinfektion von
Trinkwasserinstallationen beinhaltet.
Einsatz von Desinfektionsverfahren als
Übergangslösung
Verfahren zur Desinfektion des Trinkwassers
sind wichtige Instrumente, die bei
Nichteinhaltung der aaRdT zur
Wiederherstellung einer guten Wasserqualität
beitragen können. Kritisch beurteilten die
Experten jedoch, dass diese Verfahren nicht
selten als Einzelmaßnahmen zur Anwendung
gebracht werden. Dieses Vorgehen hat sich in
der Praxis in vielen Fällen als nicht
zielführend erwiesen, da Kontaminationen der
Trinkwasserinstallation mit humanpathogenen
Wasserkeimen in den meisten Fällen
multifaktoriell bedingt sind. Voraussetzung
für eine dauerhafte Beseitigung einer
Kontamination mit Legionellen ist die
gezielte Suche nach den Ursachen der
Kontamination. Wie Gollnisch und
Gollnisch betonten, kann der Zielwert
von 100 KBE/100 ml Wasser auch bei starker
Kontamination ohne den Einsatz von
Desinfektionsmitteln erreicht werden. Auch
im Fall einer hartnäckigen Kontamination
sollte eine Desinfektion zeitlich begrenzt
als Übergangslösung eingesetzt werden. Eine
Dauerdesinfektion kann nicht gleichgesetzt
werden mit einer Sanierung der Anlage oder
einem bestimmungsgemäßen Betrieb. In diesem
Sinne dient die regelmäßige Untersuchung der
Trinkwasserinstallation primär der
Validierung der technischen Maßnahmen zur
Begrenzung/Vermeidung einer systemischen
Kontamination. Im Krankenhaus ist ein
wichtiger praktischer Aspekt, dass die
Kenntnis einer zentralen Kontamination mit
Legionellen bei den Ärzten die Awareness für
das Auftreten einer Legionellose stark
erhöht, berichteten M. Exner, S. Pleischl,
H.-J. Grummt und S. Engelhart.
Bei Auftreten auch einer sporadischen
nosokomialen Legionellose sind
Untersuchungen analog zu einem
systematischen Ausbruchmanagement
durchzuführen, da diese Situation immer auch
ein potenzielles Risiko für andere Personen
anzeigt.
Steriles oder sterilfiltriertes Wasser in
Krankenhausrisikobereichen
Für Krankenhäuser wird aufgrund des deutlich
höheren Infektionsrisikos für bestimmte
Patientengruppen bereits seit einigen Jahren
ein differenziertes Vorgehen nach Normal-
und Hochrisikobereichen gefordert. In
Bereichen mit immungeschwächten Patienten
wird nach Empfehlungen des Umweltbundesamtes
seit dem Jahr 2006 eine Legionellenfreiheit
gefordert. Hier ist eine zuverlässige
Prävention der Übertragung pathogener
Wasserkeime auf immunsupprimierte Patienten
unumgänglich, wie auch in den neuen
Empfehlungen der KRINKO betont wird. In
Frankreich wurde die Forderung nach einer
Nichtnachweisbarkeit von Legionellen in
Krankenhaushochrisikobereichen bereits im
Jahr 2002 festgelegt. Dieses Ziel lässt sich
bei Berücksichtigung der Herstellerangaben
durch die Verwendung endständiger
Wassersterilfilter zuverlässig erreichen,
wenn diese ergänzend zur konventionellen
Sanierung eingesetzt werden.
Nach den Empfehlungen der KRINKO muss die
mikrobiologische Qualität des Wassers in
onkologischen Abteilungen, die
immunsupprimierte Patienten behandeln, den
Empfehlungen des UBA entsprechen (Kategorie
IB) und sollte sowohl dem
Hygienefachpersonal als auch dem
Behandlungsteam bekannt sein. Kann die
Einhaltung der Empfehlungen des UBA nicht
gewährleistet werden, empfiehlt auch die
KRINKO zur Pflege von Haut und Schleimhaut
während der Phasen der hochgradigen
Immunsuppression (Risikogruppe 2 und 3)
ausschließlich die Verwendung von sterilem
oder sterilfiltriertem Wasser.
Zusammenfassung
Auf der Basis der offiziellen Meldedaten des
RKI wurden Legionellosen in Deutschland bis
vor wenigen Jahren verschiedentlich als sehr
seltene Erkrankung eingestuft. Noch für das
Jahr 2004 wurde von einigen Autoren eine
Inzidenz von sechs Fällen pro eine Million
Einwohner vermutet und die Einschätzung
vertreten, dass Maßnahmen zur Prävention
aufgrund der Seltenheit der Legionellosen
nicht gerechtfertigt seien. Mit dem heutigen
Wissen zur Epidemiologie von Legionellosen
in Deutschland sollte diese Argumentation
nicht länger aufrechtzuerhalten sein. Aus
Sicht von Exner und Mitautoren ist
auf dem Stand des aktuellen Wissens ein
proaktives Risikomanagement der
Legionellosen zu favorisieren. Dafür spricht
nach Einschätzung der Experten neben der
eklatanten Untererfassung und des nicht
unerheblichen Letalitätsrisikos auch die
komplizierte Diagnostik, durch die ein
reaktives Handeln heute häufig deutlich
erschwert wird, bzw. gar nicht einsetzt. Das
Ziel aller Maßnahmen müsse es demnach sein,
weder Ausbrüche noch sporadische Infektionen
zuzulassen, geschweige denn eine Mindestzahl
von Infektionen zu tolerieren. Dies zumal
heute davon ausgegangen wird, dass das
Auftreten von Legionellosen vollständig
verhindert werden könnte, wenn
wasserführende Systeme richtig geplant und
betrieben werden. Besonders gefährdete
Personen, z.B. in Krankenhausrisikobereichen
benötigen einen besondern Schutz, der z.B.
über die Installation endständiger
Wassersterilfilter gewährleistet werden
kann.
Fazit für die Praxis
-
Nach Billigung des Gesetzes zur Änderung des
Infektionsschutzgesetzes sind Krankenhäuser und
andere medizinische Einrichtungen verpflichtet,
wirksame Maßnahmen gegen resistente Erreger und
zur Infektionsvermeidung zu treffen.
Die Legionellose ist in Deutschland die
wichtigste spezifische wasserassoziierte
Infektionskrankheit. Die Letalitätsrate beträgt
für alle Patienten in etwa 6,5 - 7 %; für
nosokomiale Patienten ca. 11,2 %.
-
Mit der Capnetz-Studie wurde eine erhebliche
Untererfassung von Legionellosen in Deutschland
aufgedeckt. Auf dieser Basis wird von 20.000 bis
30.000 Erkrankungsfällen jährlich ausgegangen.
-
Die TrinkwV räumt ein, dass für den in der
Trinkwasserinstallation zu untersuchenden
Parameter Legionella spec. kein
wissenschaftlich begründeter Grenzwert
festgelegt werden kann, unterhalb dessen eine
gesundheitliche Gefährdung mit Sicherheit
auszuschließen ist.
-
Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln
der Technik ist mit einer hohen
Wahrscheinlichkeit für den Nichtnachweis von
Legionellen in Trinkwasserinstallationen
assoziiert, und zumindest Werte weit unter dem
technischen Maßnahmewert von 100 KBE/100 ml
stellen ein erreichbares Qualitätsziel dar.
Dagegen deutet das Vorliegen technischer Mängel
auf ein erhöhtes Risiko für eine
Legionellen-Kontamination hin.
-
In Einrichtungen, in denen immunsupprimierte
Patienten behandelt werden, ist eine
zuverlässige Prävention der Übertragung
pathogener Wasserkeime auf immunsupprimierte
Patienten unumgänglich. Dazu werden in den
Empfehlungen der KRINKO unter anderem
endständige Filter als praktikable Lösung
empfohlen.
1 Nach Billigung des Gesetzes zur
Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch den
Bundesrat müssen die Bundesländer bis zum 31. März
2012 Verordnungen zur Infektionshygiene und zur
Prävention von resistenten Krankheitserregern in
medizinischen Einrichtungen erlassen.
2 Das Fachgespräch wurde am 21.10.2010 im
UBA (Berlin) abgehalten. Als Experten waren
beteiligt: H. vom Baum, B. Brodhun, U. Buchholz, I.
Chorus, S. Engelhart, M. Exner, A. Gollnisch, C.
Gollnisch, H.-J. Grummt, P. Hartemann, W. Hentschel,
U. Heudorf, C. Lück, S. Pleischl, B. Schäfer, N.
Wischnewski.
i Bundesgesundheitsblatt 2011; 54: 669 -
727. Springer-Verlag 2011
Autor: Daniel Neubacher, Freier Medizinjournalist,
Oberursel
d.neubacher@t-online.de
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