1. August 2010
 

Jörg Kachelmann in den Mühlen der Justiz: in Mannheim mehr Macht als Kompetenz

 

Wer mag schon beurteilen, ob die Justizfehde zwischen Jörg Kachelmann und "seiner" Radiomoderatorin lediglich eine groteske Modifikation und Perpetuierung ihrer sadomasochistischen "Beziehung" ist? Soviel scheint freilich evident: Immerhin hat der Schaukampf den beteiligten Herrschaften der "Rechtspflege" eine Menge Profit und Profilierung beschert.

Da nutzte es zunächst auch nichts, dass die Psychologie-Professorin Dr. Luise Greuel in den belastenden Aussagen logische Konsistenz, Detaillierung, Konstanz, Strukturgleichheit - also Glaubwürdigkeit vermisste. Die Gutachterin zählt nicht nur zu den führenden Experten einer multimodalen Glaubwürdigkeitsdiagnostik, sondern auch zu den vorsichtig-selbstkritischen Vertreterinnen ihres Fachs. Ihr Credo lautet: Die aussagepsychologische Begutachtung liefert lediglich Wahrscheinlichkeitsannahmen zu der Frage, ob die Zeugin die Angaben hätte machen können, ohne dass ein wirklicher kongruenter Erlebnishintergrund existiert. "Selbst wenn die Aussagequalität so defizitär sein sollte, dass ein Erlebnisbezug nicht mit der gebotenen Zuverlässigkeit belegt werden kann, lässt dies nicht zwangsläufig den Rückschluss auf eine bewusste Falschaussage zu."

Derart differenzierte Abwägungen lagen den Staatsanwälten und Richtern in Mannheim fern. Obwohl weder Wiederholungs-, noch Fluchtgefahr als realistisch zu erkennen war, verordneten die Herrschaften eine Fortdauer der Haft.

Nicht nur die ZEIT erkannte in der potentatenhaften Verfügung eine ausgeprägte Profilierungssucht, der sich der prominent-schillernde Häftling unterwerfen musste.

Professor Dr. Bernd Schünemann, Strafrechtler in München, belegt, dass die Machtfülle von Strafrichtern während der letzten Jahre massiv zugenommen hat. "Dass ein Mensch eine so ungeheure Macht nahezu unkontrolliert in seinen Händen hält, ist in einem liberalen und demokratischen Rechtsstaat inakzeptabel. Geradezu unerträglich wird es, wenn der betreffende Personenkreis weder eine spezifische demokratische Legitimation aufweist noch sich zuvor durch herausragende Lebensleistungen ein besonderes Vertrauen verdient hat. Und ein Skandal wird daraus, wenn die betreffenden Personen von jedem persönlichen Lerneffekt bezüglich ihrer Machtausübung abgeschnitten werden - abgekapselten Despoten vergleichbar, die nur die Einflüsterungen ihrer eigenen Kamarilla vernehmen ..."

Die Kamarilla ist deutlich größer als meist wahrgenommen: etwa Gutachter, die sich an der Vorstellungen der Herrschaften orientieren und nicht wie Luise Greuel einen wissenschaftlich orientierten Weg gehen. Ein komfortables Leben führen auch Staatsanwälte und Rechtsanwälte, die hinter verschlossenen Türen mit Richtern Urteile abnicken und während der späteren öffentlichen Hauptverhandlung nach Drehbuch über Schicksale entscheiden: ein inzwischen zulässiges und gängiges Procedere, das dem vereinfachten Business der Juristen dient und das Grundrecht einer öffentlichen Gerichtsbarkeit unauffällig unterläuft.

"Genau darin liegt der Keim der rechtsstaatlichen Katastrophe," diagnostiziert Schünemann. "Die ernsthafte Gefahr für die materielle Wahrheitsfindung als Ziel des Strafverfahrens ist völlig außer Kontrolle geraten, seitdem die deutschen Strafrichter die Kompetenz zu Urteilsabsprachen an sich gerissen haben." Damit sind zulasten des Angeklagten "auch die kümmerlichsten Reste einer Verfahrensbalance zerstört, indem so gut wie sämtliche Gewalten in der Hand des Richters vereinigt werden und dieser im buchstäblichen Sinne zu jener ´furchtbaren Gewalt´ avanciert, die in den Augen Montesquieus im Rechtsstaat unerträglich ist."

Vielleicht darf den Mannheimer Richtern auch "zugute" gehalten werden, dass das Greuel-Gutachten schlicht ihre fachliche Kompetenz überfordert hat? Der Strafrechtler Dr. Thomas Wolf, Vorsitzender Richter am Landgericht Marburg, beklagt seit langem die weit verbreiteten forensisch-psychologischen Kompetenzmängel in der Richterschaft. Er zweifelt nicht daran, dass mit einer geeigneten Qualifikation "nicht nur falsche Urteile in erheblichem Umfang vermieden, sondern auch hohe Kosten eingespart werden könnten."

Wolfgang Pabst
 

Luise Greuel: Was ist Glaubhaftigkeitsbegutachtung (nicht)? Zum Problem der Dogmatisierung in einem wissenschaftlichen Diskurs. In: Kindesmisshandlung und
-vernachlässigung 2/2009
, S. 70-79

Bernd Schünemann: Der deutsche Strafprozess - krank an Haupt und Gliedern. In: H. Schüler-Springorum, N. Nedopil (Hrsg.) Blick über den Tellerrand. Pabst, Lengerich/Berlin, ISBN 978-3-89967-439-2

Thomas Wolf: Zur Situation der Gutachten im Deutschen Strafverfahren aus der Sicht eines Strafrichters. In: H. Schüler-Springorum, N. Nedopil (Hrsg.) Blick über den Tellerrand. Pabst, Lengerich/Berlin, ISBN 978-3-89967-439-2

   

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