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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) warnt im
Zusammenhang mit dem Auftreten von
Influenza-Erkrankungen ("Schweine-Grippe")
nochmals eindringlich davor, Arzneimittel,
die dafür zur Behandlung angeboten werden,
aus unsicheren Internet-Quellen zu erwerben.
Dem BfArM ist bekannt, dass es im Internet
zahlreiche Anbieter gibt, die
verschreibungspflichtige Arzneimittel wie
Tamiflu ohne Vorlage eines Rezeptes
vertreiben.
Der Käufer dieser Arzneimittel ist meist
nicht in der Lage, den illegalen von einem
legalen Internetvertrieb zu unterscheiden,
da die Internetauftritte meist sehr
professionell und seriös wirken. Hilfreich
zur Erkennung einer legalen Internetapotheke
ist ein Sicherheitslogo, das
behördlicherseits vergeben wird (www.dimdi.de).
Sicheres Zeichen für einen illegalen
Vertrieb ist es jedoch, wenn
verschreibungspflichtige Arzneimittel wie
Tamiflu ohne ärztliches Rezept abgegeben
werden. "In diesen Fällen ist mit einiger
Wahrscheinlichkeit mit dem Verkauf von
gefälschter Ware zu rechnen", so Prof. Dr.
Johannes Löwer, Leiter des BfArM.
Gefälschte Arzneimittel enthalten häufig
keinen Wirkstoff oder giftige Inhaltsstoffe
oder sind wegen ihrer mangelnden
pharmazeutischen Qualität
gesundheitsschädlich. Im Falle von
antiviralen Arzneimitteln wie Tamiflu könnte
ein zu niedrig dosierter Wirkstoff zu
Resistenzbildung gegen das Grippevirus H1N1
führen. So entwickeln sich Viren, gegen die
auch qualitativ einwandfreie und von den
Behörden zugelassene Originalpräparate
unwirksam werden. Es ist auch nicht
ausgeschlossen, dass der antivirale
Wirkstoff gegen einen billigen
fiebersenkenden oder schmerzstillenden
Wirkstoff ausgetauscht wurde. In diesen
Fällen würde das Präparat nur die Symptome
der Grippe bekämpfen, die Viren jedoch
nicht.
Quelle:
http://www.bfarm.de/nn_424276/DE/BfArM/Presse/mitteil2009/pm08-2009.html__nnn=true |