Journal für Anästhesie und Intensivbehandlung 3/1998



Ärztliche und pflegerische Verantwortung für den Intensivpatienten
H. H. Wenk

Während das Berufsbild des Arztes seit dem griechischen Altertum beschrieben und die juristische Verantwortlichkeit in zivilrechtlicher und auch in strafrechtlicher Hinsicht erarbeitet ist, befindet sich das Berufsbild der Krankenpflege im Wandel vom Heilhilfsberuf zu einem gleichwertigen Pflegeberuf. Hochtechnisierte Medizin, Intensivierung der Pflege vor dem Hintergrund der veränderten Bedingungen des Gesundheitsstrukturgesetzes, Qualitätsmanagement und Budgetierung erfordern partnerschaftliche Kooperation. Die Gleichstellung von ärztlicher Behandlung und Pflege in der Medizin erfordert eine organisierte Kommunikation und eine valide Beschreibung der Aufgabenfelder. Dies ist deshalb von besonderer Relevanz, da der Arzt für die Behandlung der Patienten in medizinischer und organisatorischer Hinsicht verantwortlich geblieben ist und bei Delegation von Aufgaben haftet. Die Auflösung der Diskrepanz zwischen Kompetenz und Verantwortung muß Ziel der Neubestimmung des Standorts des Pflegedienstes sein.

Prof. Dr. H. H. Wenk
Klinik für Chirurgie des Zentralkrankenhauses Bremen-Nord
Hammersbecker Str. 228
28755 Bremen



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