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3/1998 |
Ärztliche und pflegerische Verantwortung für den Intensivpatienten H. H. Wenk Während das Berufsbild des
Arztes seit dem griechischen Altertum beschrieben und die
juristische Verantwortlichkeit in zivilrechtlicher und
auch in strafrechtlicher Hinsicht erarbeitet ist,
befindet sich das Berufsbild der Krankenpflege im Wandel
vom Heilhilfsberuf zu einem gleichwertigen Pflegeberuf.
Hochtechnisierte Medizin, Intensivierung der Pflege vor
dem Hintergrund der veränderten Bedingungen des
Gesundheitsstrukturgesetzes, Qualitätsmanagement und
Budgetierung erfordern partnerschaftliche Kooperation.
Die Gleichstellung von ärztlicher Behandlung und Pflege
in der Medizin erfordert eine organisierte Kommunikation
und eine valide Beschreibung der Aufgabenfelder. Dies ist
deshalb von besonderer Relevanz, da der Arzt für die
Behandlung der Patienten in medizinischer und
organisatorischer Hinsicht verantwortlich geblieben ist
und bei Delegation von Aufgaben haftet. Die Auflösung
der Diskrepanz zwischen Kompetenz und Verantwortung muß
Ziel der Neubestimmung des Standorts des Pflegedienstes
sein. Prof. Dr. H. H. Wenk |
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